Infos zur Kursleitungs-Qualifizierung
Auch 2024 finden wieder Qualifizierungen zur Kursleiter*innenschulung für den Grundkurs Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz (IKIK) statt.
Weitere Informationen zu Schulungsterminen finden Sie demnächst hier.
Die Qualifizierung zur Kursleitungs-Schulung für den Grundkurs Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz (IKIK) findet wieder statt.
Vorbereitungstreffen (online):
05.11.2024 von 09:00 Uhr – 11.30 Uhr
Schulung:
Montag, 11.11.2024 von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Dienstag, 12.11.2024 von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ort: Hotel Amical, Rauental 24, 42289 Wuppertal
Teilnahmegebühr:
110,- Euro
(Eventuelle Übernachtungskosten müssen selbst getragen werden.)
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das Qualifizierungsangebot zur Kursleiter*in.
Das Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW entwickelt den Grundkurs IKIK, führt die Kursleiter*innenschulung durch und begleitet die Umsetzung auch über 2023 hinaus. Die Entwicklung und Umsetzung dieses Kurses wird durch einen interdisziplinären Qualitätszirkel begleitet, der über das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen koordiniert wird.
Infos zur Kursleitungs-Qualifizierung
Auch 2024 finden wieder Qualifizierungen zur Kursleiter*innenschulung für den Grundkurs Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz (IKIK) statt.
Weitere Informationen zu Schulungsterminen finden Sie demnächst hier.
Die Qualifizierung zur Kursleiter*innenschulung für den Grundkurs Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz (IKIK) findet wieder statt.
Vorbereitungstreffen (online):
17.04.2024 von 09:00 Uhr – 11.30 Uhr
Schulung:
Montag, 22.04.2024 von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Dienstag, 23.04.2024 von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ort: Hotel Amical, Wuppertal
Teilnahmegebühr:
110,- Euro
(Eventuelle Übernachtungskosten müssen selbst getragen werden.)
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das Qualifizierungsangebot zur Kursleiter*in.
Das Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW entwickelt den Grundkurs IKIK, führt die Kursleiter*innenschulung durch und begleitet die Umsetzung auch über 2023 hinaus. Die Entwicklung und Umsetzung dieses Kurses wird durch einen interdisziplinären Qualitätszirkel begleitet, der über das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen koordiniert wird.
Was sind die Ziele der Kursleitungs-Qualifizierung?
- Qualifizierung zur eigenständigen Durchführung des Grundkurses IKIK
- Bekanntmachen mit den Kursinhalten und ihrer methodischen Umsetzung
- Schulungsmaterialien werden digital zur Verfügung gestellt und bekannt gemacht
- Strategien planen zur NRW-weiten Verbreitung des Kurses
- Nutzung der Homepage www.ikik-nrw.de
Wer kann sich als Kursleiter oder Kursleiterin qualifizieren?
Sie können sich als Kursleiter*in bewerben, wenn Sie Fachkraft einer am Kinderschutz beteiligten Berufsgruppe sind und über umfangreiches Wissen im Kinderschutz sowie über Erfahrungen in der Erwachsenenbildung verfügen.
Bitte füllen Sie bei ernsthaftem Interesse diesen Voraussetzungsbogen aus. Sie bekommen zeitnah eine Rückmeldung.
Nach der Qualifizierung ist die Verpflichtungserklärung notwendiger Bestandteil der Zusammenarbeit.
Sie finden das Dokument hier zu Ihrer Information als Download.
Für die anstehende Schulung der Kursleiter*innen im November 2023 haben wir leider keine freien Plätze mehr zu vergeben. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine weitere Schulung in Planung. Sofern Sie Interesse daran haben, sich als Kursleiter*innen für die Durchführung des Grundkurses IKIK zu schulen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie werden auf die Warteliste aufgenommen. Sobald ein Schulungstermin und Rahmenbedingungen für die Qualifizierung feststehen, melden wir uns bei Ihnen.
Was sind die Ziele der Kursleiter*innen-qualifizierung?
- Qualifizierung zur eigenständigen Durchführung des Grundkurses IKIK
- Bekanntmachen mit den Kursinhalten und ihrer methodischen Umsetzung
- Schulungsmaterialien werden digital zur Verfügung gestellt und bekannt gemacht
- Strategien planen zur NRW-weiten Verbreitung des Kurses
- Nutzung der Homepage www.ikik-nrw.de
Wer kann sich als Kursleiter oder Kursleiterin qualifizieren?
Sie können sich als Kursleiter*in bewerben, wenn Sie Fachkraft einer am Kinderschutz beteiligten Berufsgruppe sind und über umfangreiches Wissen im Kinderschutz sowie über Erfahrungen in der Erwachsenenbildung verfügen.
Bitte füllen Sie bei ernsthaftem Interesse diesen Voraussetzungsbogen aus. Sie bekommen zeitnah eine Rückmeldung.
Nach der Qualifizierung ist die Verpflichtungserklärung notwendiger Bestandteil der Zusammenarbeit.
Sie finden das Dokument hier zu Ihrer Information als Download.